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Unser Ziel

Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers mit der Business Coral GmbH.

2. Die gegenseitigen Verpflichtungen des Auftraggebers und der Business Coral GmbH werden in besonderen Verträgen vereinbart.

3. Diese AGB gelten ausschließlich: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Business Coral GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn Business Coral GmbH in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die ihr übertragene Tätigkeit vorbehaltlos ausführt.

4. Das Bewachungsgewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne des § 34a der Gewerbeordnung (GEWO). Die Business Coral GmbH kann als Interventionsdienst, Streifendienst, Objektschutzdienst, Werkschutzdienst oder sonstiger Bewachungsdienst tätig werden.

5. die Weisungsbefugnis: Die Business Coral GmbH erbringt ihre Leistungen grundsätzlich als Dienstleistung, nicht als Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), und setzt ihr Personal als Erfüllungsgehilfen ein. Die Auswahl des eingesetzten Personals und das Weisungsrecht liegen - außer bei Gefahr im Verzug - bei der Business Coral GmbH.
6. Pflichten gegenüber den Mitarbeitern: Das Unternehmen ist für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher, sozialrechtlicher, arbeitsrechtlicher, tarifvertraglicher und berufsgenossenschaftlicher Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

7. Änderung der Kontrollvorschriften: Im Einzelfall ist allein die Dienstvorschrift/der Alarmplan für die Durchführung des Dienstes maßgebend. Sie enthält die näheren Bestimmungen über die nach den Vorgaben des Auftraggebers durchzuführenden Inspektionen, Kontrollen und sonstigen Servicetätigkeiten. Änderungen und Ergänzungen der Prüfvorschriften / des Alarmplanes bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Soweit unvorhersehbare Notfälle es erfordern, kann im Einzelfall von den vorgesehenen Begehungen, Rundgängen und sonstigen Leistungen abgesehen werden.

8. Bereitstellung von Schlüsseln: Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel werden vom Kunden rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt.

9. Verlust von Schlüsseln: Für den Verlust von Schlüsseln und für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Schlüsseln durch das Servicepersonal haftet das Unternehmen im Rahmen von § 11. Der Kunde teilt der Business Coral GmbH die Adressen mit, die im Falle einer Gefährdung des Objektes, auch nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Änderungen der Anschrift sind der Business Coral GmbH unverzüglich mitzuteilen. In den Fällen, in denen die Business Coral GmbH eine Alarmverfolgung über angeschlossene Alarmanlagen durchführen muss, wird die Reihenfolge der Benachrichtigung durch den Kunden veranlasst.
10. Definition des Begriffs "Schlüssel": Der hier aufgeführte Begriff "Schlüssel" umfasst auch jeden anderen Gegenstand zum Öffnen und Schließen einer Vorrichtung, die dazu dient, ausgewählten Personen den Zugang zu bestimmten Bereichen zu ermöglichen und anderen Personen diesen Zugang zu verwehren.

11. Verzögerungen zu vermeiden: Beanstandungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z.B. Nichtantritt der Leistung, Verzögerungen, mangelhafte Erbringung der vereinbarten Sicherheitsleistungen usw.) sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform der Geschäftsleitung zu melden. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Beanstandungen führt jedoch nicht zum Verlust von Ansprüchen des Auftraggebers.

12. Problemlösungsfrist: Wiederholte oder grobe Verstöße bei der Leistungserbringung berechtigen das Unternehmen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - nach Mitteilung in Textform Abhilfe schafft, soweit dies beiden Vertragspartnern möglich und zumutbar ist.

13. Mindestvertragslaufzeit: Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer und wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, dann wieder um ein weiteres Jahr usw.

14. Kündigungsrecht: Ein Kündigungsrecht besteht in jedem Fall 3 Monate vor Ablauf der Jahresverlängerung.

15. Vertragsverlängerung: Ist der Kunde ein Verbraucher und wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

15b. Beauftragung von Unterauftragnehmern oder Partnern: Der Unternehmer ist berechtigt, sich im Einvernehmen mit dem Verbraucher zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Unternehmen zu bedienen, die über die Gewerbeberechtigung nach § 34a GEWO verfügen und zuverlässig sind.

16. chaotische Zustände: Im Falle von Krieg, Streiks, Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Business Coral GmbH die Leistung unterbrechen oder in zumutbarem Umfang umgestalten, so dass ihre Ausführung unmöglich wird. 17. Sonstige Verpflichtungen: Im Falle der Unterbrechung ist die Business Coral GmbH verpflichtet, die Vergütung entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu kürzen.

18. Verlegung, Veräußerung oder Aufgabe: Bei Umzug des Kunden sowie bei Veräußerung oder sonstiger Aufgabe des Vertragsgegenstandes kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 19. Aufgabe des Gebietes: Gibt die Business Coral GmbH das Gebiet auf, ist sie ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat vorzeitig zu kündigen.

20. Rechtsnachfolge: Der Vertrag bleibt in Kraft.

Im Falle des Todes des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, der Vertragsgegenstand war überwiegend auf persönliche Belange, insbesondere auf den Schutz der Person des Kunden, gerichtet. Der Vertrag wird durch den Tod, die sonstige Rechtsnachfolge oder die Änderung der Rechtsform der Gesellschaft nicht berührt.

21) Die Haftung der Business Coral GmbH: Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen ist auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für andere Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

22. die Haftung von Arbeitnehmern: Bei Sach- und Vermögensschäden ist sie auch bei leicht fahrlässiger Verursachung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art (Vertrag zu Gunsten Dritter) typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für andere Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

23. Haftung für Personenschäden: Sie bleibt unberührt. Die Beschränkungen der Absätze 1 bis 2 gelten nur für Sach- und Vermögensschäden.

24. Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen: Diese müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Geschädigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber Business Coral GmbH geltend gemacht werden. Kann die Höhe des Schadens innerhalb dieser Frist noch nicht festgestellt werden, ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

25. Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Personenschäden oder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

26. Gelegenheit zur Feststellung der Schadensursache: Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Business Coral GmbH unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen über die Schadensursache, den Schadensverlauf und die Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.

27. Mitwirkungspflichten: Die Kosten für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber den oben genannten Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

28. Haftpflichtversicherung: Die Firma (Business Coral GmbH) ist verpflichtet, im Rahmen der übernommenen Haftung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Kunde kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Die Höhe der Versicherungssummen richtet sich nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BEWACH V) in der Fassung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692).

29. Monatliche Abschlagszahlung: Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung für den Auftrag monatlich im Voraus zu zahlen.

30. Eine Aufrechnung gegen die Vergütung ist nicht zulässig: Sie ist unzulässig, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die aufgerechnete Geldforderung aus einer Forderung resultiert, für die der Auftraggeber die Zahlung hätte zurückhalten können oder müssen.

31. Gründe für Preisänderungen: Im Falle einer Änderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Fahrzeugbetriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Tarifverträge, Lohnvereinbarungen oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist die Business Coral GmbH berechtigt, das Entgelt um den Betrag zu ändern, um den die Änderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen Kosten den Stundensatz erhöht.

32. Kostenfaktoren: Die Business Coral GmbH ist berechtigt, den Preis, um den Betrag zu erhöhen, um den sich der Stundensatz für die Ausführung des Auftrages durch die Änderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen Kosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben verändert hat. Im Falle einer Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich in welchem Umfang erhöht haben und welche Bedeutung diese Kostenerhöhung für die Kostenberechnung hat. Kostenerhöhungen für einzelne Kostenpositionen können nur insoweit weitergegeben werden, als sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenpositionen ausgeglichen werden. Die Preiserhöhung wird zum Monatsbeginn wirksam, wenn sie dem Kunden bis zum dritten Werktag des Vormonats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und unter Nachweis der geänderten Kostenfaktoren mitgeteilt worden ist.

33. Änderung der Kostenfaktoren: Im Falle einer Änderung der Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung führt, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung gemäß der Regelung in Absatz 1.

34. Preisanpassung & Sonderkündigungsrecht: Verlangt eine der Parteien eine Preisanpassung, so hat die andere Partei ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende.

35. Vertragsschluss: Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu dem der Kunde die Auftragsbestätigung in Textform erhält. 36. Abwerbeverbot und Vertragsstrafe: Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeiter der Business Coral GmbH zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Kunden zu veranlassen. Dies gilt auch für sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
37. schuldhafter Verstoß: Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatzes 1, so ist der Kunde verpflichtet, an die Business Coral GmbH eine von der Business Coral GmbH nach billigem Ermessen für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden soll.
38 Datenschutz: Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils gültigen Fassung.

Sonstige Verpflichtungen: Insbesondere die Art. 5 (1) f), Art. 28 (3) DSGVO (Datenintegrität und Vertraulichkeit) und Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten)

39. Streitbeilegung: Die Business Coral GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit mit Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

40. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausdrücklich auch dann, wenn a) die im Rechtsstreit zu verklagende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz, Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Urkundenprozesses geltend gemacht werden.